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Wohnraumoffensive: Beratungsprämie

Beratungsangebot für private Hauseigentümerinnen und -eigentümer zur Teilung ihrer zu groß gewordenen Häuser oder Wohnungen, um auf diese Weise neue Wohneinheiten zu schaffen. Die Stadt Wiesloch hofft mit diesem Aufruf dazu beizutragen, die Lage am Wohnungsmarkt ein wenig zu entspannen.

Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen der Wohnraumoffensive vorgesehen, dass sich private Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Wohnungen oder Wohngebäuden von Architekten beraten lassen können, ob für ihre Wohnung oder ihr Wohnhaus die bauliche Möglichkeit besteht derart umzubauen, dass eine weitere Wohneinheit entsteht, die dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden kann. Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 beschlossen, dass sich die Stadt Wiesloch dieser Initiative des Landes anschließt, um auf diese Weise zu mehr Wohnraum zu gelangen.
 

Infos für Eigentümerinnen und Eigentümer:

Die Stadt Wiesloch ruft deshalb alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die in zu groß gewordenen Wohnungen oder Wohnhäusern in der Kernstadt, in Frauenweiler und in den Stadtteilen wohnen, dazu auf, sich um eine Beratung durch einen Architekten oder eine Architektin ihrer Wahl zu bemühen. Mit dieser Beratung soll nach Vorstellungen des Ministeriums - am besten vor Ort im zur Frage stehenden Wohnhaus oder Wohnung - festgestellt werden, ob die Wohnung oder das Wohnhaus das Potential hat, eine zusätzliche Wohneinheit durch Teilung des vorhandenen Wohnraums zu erreichen und damit neuen Wohnraum zu schaffen. Auch kann die Architektenschaft Auskunft über die Höhe der Umbaukosten geben.

Checkliste zur Vorbereitung des Beratungstermins:
  • Wissen Sie wann Ihr Gebäude errichtet wurde (eine ungefähre Angabe ist schon hilfreich)?
  • Haben Sie Pläne (beispielsweise Grundrisse, Schnitte etc.) Ihres Gebäudes?
  • Liegt eine Baubeschreibung vor?
  • Wurde eine neue Raumaufteilung in der Vergangenheit vorgenommen?
  • Wie wird Ihr Gebäude beheizt?

Infos für Architektinnen und Architekten:

Die Stadt Wiesloch bittet alle Architektinnen und Architekten, die von Eigentümern angesprochen werden, sich dieser Beratungsaufgabe anzunehmen, nachdem die baden-württembergische Architektenkammer dem Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen signalisiert hat, dass die Architektenschaft mit dieser Beratungsleistung zur Wohnraumschaffung beitragen wolle.

Hierfür ist dieser Beratungsbogen, den die Architektenschaft zu dem Beratungsgespräch auszufüllen hat, bei der Stadt Wiesloch vorzulegen.

Kontakt:

Wenn Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder auch als Architektin und Architekt Fragen zur Beratungsprämie oder dem Vorgehen haben, senden Sie eine Mail an die Stadt Wiesloch, Fachgruppe Stadtentwicklung. Sie erreichen uns per Mail unter stadtplanung@wiesloch.de . Telefonisch zu erreichen sind wir beim Amt für Stadtentwicklung (Planungsamt) jeweils montags, mittwochs und freitags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr und zusätzlich Mittwoch nachmittags zwischen 14 Uhr und 18 Uhr unter Telefon 06222 84 4503.